Zuschuss

Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer

Die Förderung soll Eltern von Kindern mit Behinderungen finanziell entlasten, indem sie einen pauschalen Freibetrag bei der Einkommensteuer erhalten. Dieser Freibetrag hängt vom Grad der Behinderung des Kindes ab und kann die Steuerlast verringern. Ziel ist es, die besonderen finanziellen Belastungen, die durch die Behinderung entstehen, zu berücksichtigen.

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: oesterreich.gv.at Förderregion: Österreich

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Eltern von Kindern mit Behinderungen finanziell entlasten, indem sie einen pauschalen Freibetrag bei der Einkommensteuer erhalten. Dieser Freibetrag hängt vom Grad der Behinderung des Kindes ab und kann die Steuerlast verringern. Ziel ist es, die besonderen finanziellen Belastungen, die durch die Behinderung entstehen, zu berücksichtigen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Steuerpflichtige in Österreich, die ein Kind mit einer Behinderung haben. Insbesondere betrifft sie Eltern, die den Kinderabsetzbetrag erhalten und deren Kinder einen bestimmten Grad an Behinderung aufweisen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der als pauschaler Freibetrag bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden kann. Je nach Grad der Behinderung des Kindes stehen unterschiedliche Freibeträge zur Verfügung, die ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten beantragt werden können. Alternativ können auch die tatsächlichen Aufwendungen für das behinderte Kind geltend gemacht werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die letzte Aktualisierung der Informationen zu dieser Förderung war am 01.01.2026. Es gibt keine spezifischen Abgabefristen für die Antragsstellung erwähnt, jedoch sollten die Anträge rechtzeitig vor der Steuerveranlagung eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Ausschlusskriterium für die Förderung ist, wenn das Kind Pflegegeld erhält, da in diesem Fall der Freibetrag um die erhaltenen Pflegeleistungen vermindert wird. Zudem muss der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent betragen, um einen Freibetrag zu erhalten.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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