Zuschuss

Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika

Wenn Sie wirtschaftliche Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung werden externe Beratungsleistungen für Unternehmen unterstützt, die in afrikanische Märkte einsteigen oder dort wirtschaftliche Vorhaben umsetzen möchten. Die Förderung hilft bei Fragen zum Markt, zu rechtlichen Themen, zur Machbarkeit eines Vorhabens und zur Finanzierung. Sie wird als Zuschuss zu den Beratungskosten gezahlt. Gefördert werden nur Beratungen durch gelistete Beratungsunternehmen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Förderung deckt 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab. Pro Beratung sind höchstens 15 Beratertage möglich. Es gibt feste Höchstsätze für verschiedene Beratungsthemen. Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine nutzen. Insgesamt ist die Förderung je Unternehmen begrenzt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, auch aus dem Handwerk, die in Afrika aktiv werden wollen. Das Unternehmen sollte ein echtes Interesse am Markteintritt in afrikanischen Zielmärkten haben. Besonders hilfreich ist die Förderung, wenn vor dem Start fachliche Beratung zu Markt, Recht, Organisation oder Finanzierung gebraucht wird. Sie richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
    • substantielles Interesse am Markteintritt in Afrika
    • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
    • weniger als 500 Mitarbeitende
    • Jahresumsatz bis zu 100.000.000 Euro
    • Beratungsunternehmen seit mindestens 3 Jahren am Markt
    • Beratungsunternehmen beim BAFA gelistet
    • Beratungsvertrag mit marktüblichen Konditionen
    • Beginn der Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Thema der Förderung
    • Außenwirtschaft
    • Beratung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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