Zuschuss

Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige

Wenn Sie für Ihre Beschäftigten eine betriebliche Weiterbildung planen, die der Anpassung an die beruflichen Anforderungen des Arbeitsmarkts dient und Ihren Fachkräftebedarf im Hinblick auf den Transformations- und Digitalisierungsprozess absichert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Rheinland-Pfalz können Unternehmen Zuschüsse für die betriebliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten erhalten. Diese Förderung unterstützt Maßnahmen, die den Fachkräftebedarf im Zuge von Transformation und Digitalisierung sichern. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten pro Teilnehmer, maximal jedoch 1.500 Euro. Unternehmen können jährlich bis zu 30.000 Euro erhalten, müssen jedoch sicherstellen, dass die Gesamtkosten der Maßnahme über 100 Euro liegen. Anträge müssen mindestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Die Förderung gilt für externe Weiterbildungsmaßnahmen sowie für Inhouse-Seminare, die von akkreditierten Anbietern durchgeführt werden. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen zur Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen der Beschäftigten beitragen und dürfen nicht mehr als 120 Stunden umfassen. Bestimmte Unternehmen, wie öffentliche Betriebe oder solche in Schwierigkeiten, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz, die ihre Beschäftigten weiterbilden möchten. Zielgruppen sind vor allem Betriebe, die ihre Mitarbeiter auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen und deren Fachkompetenzen verbessern wollen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die eine Weiterbildung in Kooperation mit akkreditierten Anbietern planen.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
  • Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
  • Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
  • Ansprechpunkt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  • Bewerbungsfrist: Mindestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Zuschuss von bis zu 60 % der Kosten
    • Maximal 1.500 Euro pro Person
    • Maximal 30.000 Euro pro Jahr
    • Weiterbildung muss von akkreditierten Anbietern durchgeführt werden
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Öffentliche Unternehmen
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Vorzeitige Anmeldung oder Vertragsabschluss
    • Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen
  • Thema der Förderung: Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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