Zuschuss, Darlehen

Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Qualität pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und interaktiver Inhalte gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Entwicklung und Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Vorhaben, die pädagogisch bedeutsam sind und die Qualität solcher Inhalte verbessern sollen. Es gibt unterschiedliche Förderformen für verschiedene Projektphasen. Für die Konzept- und Prototypentwicklung gibt es einen Zuschuss, für Produktionsvorhaben ein zinsloses Darlehen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.

Die Förderung kann je nach Projektphase unterschiedlich hoch ausfallen. Für die Konzeptentwicklung sind bis zu 80 Prozent der Kosten möglich, für Prototypenentwicklung bis zu 50 Prozent, in besonderen Fällen auch mehr. Für die Produktion sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent nötig. Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden.

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Das Projekt muss bestimmte fachliche und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Es darf keine Inhalte fördern, die Gewalt, Rassenhass oder Pornografie verherrlichen oder Kinder und Jugendliche gefährden. Zuständig ist die Film- und Medienstiftung NRW.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Sie richtet sich an Projekte aus dem Bereich digitaler Spiele und interaktiver Inhalte. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die einen pädagogischen Nutzen haben und qualitativ überzeugend sind. Auch Teams, die erst ein Konzept oder einen Prototyp entwickeln, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
    • fristgerecht zu den jeweiligen Terminen
  • Ansprechpunkt
    • Film- und Medienstiftung NRW
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekt muss die Voraussetzungen des Kriterienkatalogs in Anhang 1 der Förderrichtlinie erfüllen
    • Projekt muss qualitativ förderungswürdig sein
    • Würde des Menschen muss geachtet werden
    • Grundrechte müssen respektiert werden
    • Achtung vor dem Leben muss gefördert werden
    • vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Inhalte, die Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen
    • Inhalte, die zum Rassenhass aufstacheln
    • pornografische Inhalte
    • Inhalte, die Kinder und Jugendliche sittlich gefährden
  • Anbieter der Förderung
    • Film- und Medienstiftung NRW
  • Thema der Förderung
    • digitale Spiele und interaktive Inhalte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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