Zuschuss, Darlehen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Sanierungen an bestehenden Gebäuden, wenn dadurch das energetische Niveau verbessert wird. Gefördert werden einzelne Maßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik, an der Heizung und an der Heizungsoptimierung. Auch Fachplanung und Baubegleitung können gefördert werden. Zusätzlich sind bestimmte Erweiterungen, Umbauten und Umwidmungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden möglich.

Es gibt einen Zuschuss und ergänzend in manchen Fällen ein zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Maßnahme und von möglichen Boni ab. Für Heizungen gibt es besondere Förderregeln, zum Beispiel für den Austausch alter Heizungen oder für Wärmepumpen. Auch ein Ergänzungskredit der KfW kann unter bestimmten Bedingungen möglich sein.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig sind je nach Maßnahme das BAFA oder die KfW. Die Förderung gilt bundesweit und richtet sich an Vorhaben in Deutschland. Die geförderten Anlagen oder Gebäudeteile müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen und Organisationen, die ein bestehendes Wohngebäude oder Nichtwohngebäude energetisch verbessern wollen. Sie passt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Besonders interessant ist sie für Vorhaben mit Sanierung, Heizungstausch oder Heizungsoptimierung. Auch bei größeren Umbauten oder bei der Umstellung eines Gebäudes kann sie helfen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Verbesserung des energetischen Niveaus eines Bestandsgebäudes
    • Vorhaben in Deutschland
    • Einhaltung technischer Mindestanforderungen
    • Zweckentsprechende Nutzung der geförderten Anlagen oder Gebäudeteile für mindestens 10 Jahre
    • Je nach Maßnahme kann ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin nötig sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
    • Politische Parteien
    • Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung: Privatpersonen, die nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Thema der Förderung
    • Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
    • Wohnungsbau und -modernisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.