Zuschuss, Darlehen

Förderung im Rahmen des Vereinsinvestitionsprogramms

Wenn Sie in Sportanlagen oder Grundstücke zur Sportnutzung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Berlin Investitionen von Sportorganisationen in Sportanlagen und Grundstücke für die Sportnutzung. Gefördert werden zum Beispiel Sanierungen, Instandhaltungen, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Kauf von nicht landeseigenen Grundstücken. Die Förderung gibt es als Zuschuss und oder als zinsloses Darlehen. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Das Darlehen kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Zuschuss und Darlehen können auch einzeln beantragt werden. Der Eigenanteil muss mindestens 40 Prozent betragen. Die Förderung ist mindestens 10.000 Euro hoch. Das Verfahren läuft in zwei Schritten: Erst wird das Vorhaben vor Beginn angemeldet, danach kann der eigentliche Antrag gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für anerkannte Sportorganisationen in Berlin, die in ihre Sportanlagen oder in Grundstücke für die Sportnutzung investieren wollen. Sie passt besonders dann, wenn Sanierungen, Umbauten, Erweiterungen oder ein Grundstückskauf geplant sind. Die Organisation muss gemeinnützige Zwecke verfolgen und die Finanzierung des Vorhabens sichern können.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für Maßnahmen über 100.000 Euro und für den Kauf nicht landeseigener Grundstücke ist keine feste Frist genannt.
    • Baumaßnahmen und Maßnahmen der baulichen Unterhaltung unter 100.000 Euro müssen bis zum 30. September des Vorjahres angemeldet werden.
  • Ansprechpunkt
    • Senatsverwaltung für Inneres und Sport
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Anerkannte Sportorganisation nach dem Sportförderungsgesetz
    • Sportanlage im Eigentum, langfristig genutzt oder käuflich erworben
    • Gemeinnützige satzungsgemäße Zwecke
    • Aktive Mitwirkung bei der Dopingbekämpfung und Dopingprävention
    • Gesicherte Gesamtfinanzierung
    • Ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Mittelverwendung
    • Absicherung des Darlehens durch Bürgschaft
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Finanzierung
    • Keine anerkannte Sportorganisation
    • Keine Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Inneres und Sport
  • Thema der Förderung
    • Investitionen in Sportanlagen und Grundstücke für die Sportnutzung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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