Darlehen

Leben auf dem Land

Wenn Sie Investitionen in die soziale oder technische Infrastruktur, in den Tourismus, in Sport- und Kultureinrichtungen oder in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 16.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung können Investitionen im ländlichen Raum von Baden-Württemberg unterstützt werden. Es geht um Vorhaben in der sozialen oder technischen Infrastruktur, im Tourismus, in Sport- und Kultureinrichtungen sowie um außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten. Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen vergeben. Gefördert werden zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Geräte, Grundstücke oder Gebäude, wenn sie zu einem passenden Vorhaben gehören. Auch Projekte zur Dorferneuerung, Ortsbildgestaltung oder zur Nutzung alter landwirtschaftlicher Gebäude können dazugehören. Der Antrag läuft über eine Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut und wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Organisationen und auch natürliche Personen, die im ländlichen Raum investieren wollen. Besonders passend ist sie für kleine und mittlere Unternehmen sowie für andere Antragstellende mit wirtschaftlichen Vorhaben. Auch Projekte von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Bürgerinitiativen oder Zusammenschlüssen können passen. Wichtig ist, dass das Vorhaben in Baden-Württemberg liegt und eine wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Investitionsort in Baden-Württemberg
    • Vorhaben im ländlichen Raum oder mit unmittelbarem Bezug zur Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen
    • wirtschaftliche Tätigkeit
    • antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere Antragstellende im ländlichen Raum
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kommunen
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Umschuldungen und laufende Kosten
    • wohnwirtschaftliche Vorhaben zur Eigennutzung
    • andere nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
    • Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen
  • Anbieter der Förderung
    • L-Bank
  • Thema der Förderung
    • Investitionen in die soziale oder technische Infrastruktur
    • Tourismus im ländlichen Raum
    • Sport- und Kultureinrichtungen
    • außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen
    • Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.