Zuschuss

Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014–2020 (VwV LEADER)

Wenn Sie die Umsetzung regionale Entwicklungsstrategien oder gemeinsamer Projekte verschiedener LEADER-Aktionsgebiete in Deutschland oder im europäischen Ausland planen, können Sie eine Förderung des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Stand 11.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER in Baden-Württemberg. Gefördert werden Vorhaben, die in einer LEADER-Aktionsgruppe geplant und für die regionale Entwicklung ausgewählt wurden. Dazu gehören zum Beispiel Projekte für Dörfer, kleine Unternehmen, Tourismus, Grundversorgung, Kultur, Naturschutz und die Zusammenarbeit zwischen Regionen. Auch gemeinsame Projekte mit anderen LEADER-Aktionsgebieten in Deutschland oder im europäischen Ausland können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Die Förderung kann auch für die Vorbereitung, Durchführung und Koordination von Kooperationsmaßnahmen genutzt werden. Außerdem können LEADER-Regionalmanagements und Sensibilisierungsmaßnahmen unterstützt werden. Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Vorhaben ab. Es gelten außerdem Grenzen für die förderfähigen Gesamtkosten und je nach Projekt besondere Bagatellgrenzen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, Unternehmen, Vereine, öffentliche Stellen und andere Organisationen, die ein Projekt zur Entwicklung des ländlichen Raums umsetzen wollen. Sie passt besonders gut zu Vorhaben, die in einer LEADER-Region liegen und zu einem regionalen Entwicklungskonzept passen. Auch LEADER-Aktionsgruppen selbst können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Wichtig ist, dass das Projekt von der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe ausgewählt wurde.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben wird in einer oder mehreren LEADER-Aktionsgruppen in Baden-Württemberg durchgeführt
    • Vorhaben passt zu einem Handlungsfeld des regionalen Entwicklungskonzepts
    • Vorhaben trägt zur Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzepts bei
    • positiver Beschluss der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe liegt vor
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien
    • gemeinsame Projekte zwischen LEADER-Aktionsgruppen
    • ländliche Entwicklung, Regionalentwicklung, Infrastruktur, Landwirtschaft, Frauenförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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