Zuschuss

Denkmalförderrichtlinie für denkmalpflegerischen Vorhaben an hessischen Kulturdenkmälern

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen und Stellen, die ein Kulturdenkmal in Hessen erhalten oder sanieren wollen. Dazu gehören vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer sowie weitere berechtigte Nutzungs- oder Pachtberechtigte. Auch untere Denkmalschutzbehörden können in bestimmten Fällen unterstützt werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben den Denkmalschutz betrifft und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Stand 31.05.2026 Nächste Abgabefrist 31.01.2027   Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Erhaltung von Denkmalen in Hessen. Es gibt einen Zuschuss für Maßnahmen an hessischen Kulturdenkmälern oder an Teilen davon. Gefördert werden vor allem Arbeiten zur Substanzerhaltung und denkmalbedingte Mehrkosten. Die Förderung richtet sich nach der Dringlichkeit der Maßnahme und nach der Bedeutung des Kulturdenkmals. Der Antrag muss bis zum 31. Januar eines Jahres gestellt werden.

Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben. Außerdem müssen die nötigen Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen. Die geplante Erhaltungsmaßnahme muss mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen abgestimmt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen und Stellen, die ein Kulturdenkmal in Hessen erhalten oder sanieren wollen. Dazu gehören vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer sowie weitere berechtigte Nutzungs- oder Pachtberechtigte. Auch untere Denkmalschutzbehörden können in bestimmten Fällen unterstützt werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben den Denkmalschutz betrifft und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 31. Januar eines Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahme dient der Erhaltung eines Kulturdenkmals
    • Maßnahme betrifft ein hessisches Kulturdenkmal oder Teile davon
    • Substanzerhaltung oder denkmalbedingte Mehraufwendungen
    • Dringlichkeit der Maßnahme
    • Bedeutung des Kulturdenkmals
    • Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen
    • erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen liegen vor
    • Gesamtfinanzierung ist gesichert
    • Maßnahme hat noch nicht begonnen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bund
    • Bundesländer
    • ausländische Staaten
    • nachgeordnete Einrichtungen ausländischer Staaten
    • Maßnahme hat bereits begonnen
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
  • Thema der Förderung
    • Erhaltung von Denkmalen
    • Kulturdenkmäler in Hessen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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