Zuschuss

Extremwetterrichtlinie-Wald

Wenn Ihr Wald in Hessen von extremen Wetterereignissen betroffen ist und Sie Schäden beseitigen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern in Hessen, wenn der Wald durch extreme Wetterereignisse beschädigt wurde. Unterstützt werden Maßnahmen, um Schäden und Folgeschäden zu beseitigen und Gefahren zu verringern. Dazu gehören zum Beispiel das Entfernen von Schadholz, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab. Es gibt Mindestbeträge für den Antrag. Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für Wiederaufforstungsmaßnahmen gelten besondere Fristen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen in Hessen. Auch Gemeinschaftsforsten, Forstbetriebsgemeinschaften und rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen können sie nutzen. Sie richtet sich an Menschen und Organisationen, die Schäden im Wald nach Extremwetter beheben müssen. Nicht förderfähig sind Bund und Länder sowie bestimmte juristische Personen mit überwiegender öffentlicher Beteiligung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für Wiederaufforstungsmaßnahmen bis zum 1.3. für Vorhaben, die im laufenden Jahr abgeschlossen werden
    • Für Wiederaufforstungsmaßnahmen bis zum 1.9. für Vorhaben im Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben auf einer Fläche in Hessen
    • Unmittelbarer Zusammenhang mit Schäden oder Folgeschäden durch extreme Wetterereignisse
    • Antragstellende müssen Eigentümerin oder Eigentümer der Fläche sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen
    • Waldschutzmaßnahmen müssen grundsätzlich geeignet empfohlen worden sein
    • Für bestimmte Maßnahmen ist eine fachliche Stellungnahme oder Bestätigung des zuständigen Forstamtes nötig
    • Holzlagerplätze dürfen Natura-2000-Erhaltungsziele nicht erheblich beeinträchtigen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bund und Länder
    • Juristische Personen, deren Kapitalvermögen zu mindestens 25 Prozent in der Hand von Bund oder Ländern liegt
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Thema der Förderung
    • Beseitigung von Schäden im Wald nach Extremwetterereignissen
    • Waldschutzmaßnahmen
    • Wiederaufforstung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.