Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt die rechtssichere Digitalisierung im Handel. Es geht um Rechtsberatung zu Themen wie IT-Recht, Datenschutz und E-Commerce. Gefördert wird ein Gutschein für ein Beratungs-Paket im Wert von 90,00 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Förderung gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029. Es handelt sich um einen Zuschuss. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Förderung wird nur gewährt, wenn alle Förderkriterien erfüllt sind. Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Die Maßnahme kann beendet werden, wenn das vorgesehene Budget verbraucht ist.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für Betriebe, die im Handel digital arbeiten und rechtliche Unterstützung brauchen. Besonders hilfreich ist sie für Unternehmen mit Website oder Webshop. Sie richtet sich an aktive Mitglieder der Fachgruppe Energiehandel in Oberösterreich.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 01.01.2025 bis 31.12.2029
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- aktives Mitglied der Fachgruppe Energiehandel in Oberösterreich
- Antrag wird nach Eingang bearbeitet
- alle Förderkriterien müssen erfüllt sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- kein aktives Mitglied des OÖ Energiehandels
- Fördertopf ausgeschöpft
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Digitalisierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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