Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Studien und Planungen rund um Energie in Bayern. Es geht um Energieeinsparung, mehr Energieeffizienz und die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien. Dafür beauftragen kommunale Gebietskörperschaften oder bestimmte Unternehmen fachkundige Dritte. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Gefördert werden vor allem kommunale und interkommunale Energienutzungspläne, Folgeenergienutzungspläne und die Begleitung bei der Umsetzung solcher Pläne. Auch Energiekonzepte für einzelne Liegenschaften oder Investitionen können gefördert werden. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für konkrete Entscheidungen und Maßnahmen dienen. Die Vorhaben müssen sich auf Bayern beziehen.
Die Förderung ist an bestimmte fachliche und inhaltliche Anforderungen gebunden. Die Untersuchungen sollen zeigen, wie Energie gespart, Energie effizienter genutzt und erneuerbare Energien eingesetzt werden können. Für Unternehmen gelten besondere Regeln. Anträge sollen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern, die Energieprojekte planen oder untersuchen lassen wollen. Sie kann auch für Unternehmen interessant sein, wenn sie Energiekonzepte für Investitionen oder Standorte erstellen lassen möchten. Zusätzlich kommen unter bestimmten Bedingungen auch kirchliche oder andere Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit infrage. Besonders passend ist die Förderung, wenn eine fachliche Studie als Grundlage für spätere Maßnahmen gebraucht wird.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Bayern Innovativ GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben muss sich auf Bayern beziehen
- Fachkundige Dritte erstellen die Studien oder Konzepte
- Es geht um Energieeinsparung, Energieeffizienz oder erneuerbare Energien
- Für Umsetzungsbegleitung: kein fachlich geeignetes Personal vorhanden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kommunale Wärmepläne oder Konzepte mit integriertem Wärmeplan
- Untersuchungsschritte, die zugleich Teil der Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Thema der Förderung
- Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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