Zuschuss

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie

Wenn Sie als Frau ein Unternehmen gründen möchten und von besonderen Hemmnissen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Frauen in Sachsen bei einer Unternehmensgründung. Sie richtet sich an Frauen mit besonderen Hemmnissen beim Start in die Selbstständigkeit. Die Förderung ist ein Zuschuss und wird vor der Gründung beantragt.

Gefördert werden Kosten für den Lebensunterhalt und für Sozialversicherungskosten. Zusätzlich kann es einen Kinderbonus geben. Die Unterstützung kommt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Freistaats Sachsen.

Der Antrag wird über die Sächsische Aufbaubank gestellt. Wichtig ist: Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein. In bestimmten Fällen ist auch eine Gründung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für volljährige Frauen mit Wohnsitz in Sachsen, die gründen möchten und dabei besondere Hürden haben. Dazu zählen zum Beispiel Alleinerziehende, Frauen mit Migrationserfahrung oder Frauen, die wegen Betreuung oder Pflege länger nicht arbeiten konnten. Auch Frauen mit geringem Einkommen oder mit einer gemeinwohlorientierten Gründungsidee können dazugehören.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor der Gründung stellen
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • volljährige weibliche Person mit Wohnsitz in Sachsen
    • besondere Gründungshindernisse, zum Beispiel Migrationserfahrung, Alleinerziehend, Berufsrückkehr, Pflege von Angehörigen, Tätigkeit als mitarbeitende Familienangehörige, unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen oder gemeinwohlorientierte Gründung
    • Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Gründung und Unternehmensführung
    • noch keine Gründung zum Zeitpunkt der Bewilligung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen
    • bereits gegründetes Unternehmen zum Zeitpunkt der Bewilligung
    • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann den Zuschuss zu den Sozialabgaben ausschließen
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und Frauenförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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