Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Begleitung von innovativen Gründungsvorhaben. Gefördert wird die Entwicklung einer Geschäftsidee, die Vorbereitung auf die Gründung und die Umsetzung zu marktfähigen Produkten oder Dienstleistungen. Auch Beratung durch ein Gründungsnetzwerk kann Teil der Förderung sein. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben abdecken. Die Förderung läuft in der Regel bis zu einem Jahr.
Gefördert werden vor allem Personalausgaben als Stipendien, außerdem Sachausgaben und Kosten für Coaching und Gründungsberatung. Für Gründungsteams gibt es je nach Qualifikation der Mitglieder unterschiedliche monatliche Stipendienbeträge. Zusätzlich können Kinderzuschläge und weitere Pauschalen für Beratungsleistungen oder besondere Teamkonstellationen möglich sein. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die Gründungsteams bei einem innovativen Vorhaben unterstützen wollen. Sie passt besonders zu Teams, die aus der Wissenschaft kommen und eine Gründung vorbereiten. Wichtig ist, dass die Beteiligten noch am Anfang ihres Gründungsvorhabens stehen. Die Förderung richtet sich nicht an bereits gestartete Unternehmen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Projektträger Jülich (PtJ)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
- Einbindung in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk
- Projektbegleitende Gründungsbetreuung durch ein Gründungsnetzwerk
- Bereitstellung einer Mentorin oder eines Mentors durch die antragstellende Einrichtung
- Kostenfreie Nutzung der Infrastruktur durch das Gründungsteam
- Mitglieder des Gründungsteams haben innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihren Hochschulabschluss erworben oder waren in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung beschäftigt
- Die Gründung einer Kapitalgesellschaft kann während der Förderung erfolgen, darf aber zu Beginn noch nicht erfolgt sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung
- Unternehmensgründungen zur Berufsausübung in traditionellen freien Berufsfeldern
- Bereits vor Projektbeginn erfolgte Gründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Thema der Förderung
- Existenzgründung und Gründungsvorbereitung aus der Wissenschaft
- Forschung und Innovation
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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