Zuschuss

Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Natur- und Umweltbedingungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Tätigkeiten von Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen. Sie gibt Geld als Zuschuss für Aufgaben im Natur- und Umweltschutz. Dazu gehören zum Beispiel Schutzgebietsbetreuung, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben, Naturschutzbildung und Sonderanschaffungen. Auch Arbeiten der EDV-Servicestelle können gefördert werden. Für diese Arbeiten gelten besondere Regeln bei der Höhe des Zuschusses.

Der Zuschuss beträgt in der Regel 80 Prozent der Bemessungsgrundlage. Für Arbeiten der EDV-Servicestelle werden 100 Prozent übernommen. Für die Berechnung wird ein Stundensatz von 79,39 Euro zugrunde gelegt. Der Antrag muss bis zum 15.10. für das Folgejahr gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Trägervereine von Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen. Sie richtet sich an Organisationen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und Aufgaben im Naturschutz übernehmen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die zur Verbesserung von Natur und Umwelt beitragen. Wichtig ist, dass das Vorhaben nicht schon durch andere öffentliche Mittel gefördert wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 15.10. für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Trägerverein einer Biologischen Station in Nordrhein-Westfalen
    • gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung
    • Arbeits- und Maßnahmenplan muss erstellt und einvernehmlich abgestimmt sein
    • fachgerechte Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben muss gewährleistet sein
    • Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben darf nicht schon durch andere öffentliche Mittel gefördert werden
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Naturschutz
    • Landschaftspflege
    • Schutzgebietsbetreuung
    • Vertragsnaturschutz
    • Artenschutz
    • Naturschutzbildung
    • EDV-Servicestelle der Biologischen Stationen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.