Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Saarland fördert Projekte zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann für verschiedene Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Pläne für Schutzgebiete, nicht-produktive Naturschutzmaßnahmen und Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen. Die Förderung kommt aus Landesmitteln und aus Mitteln von ELER und GAK. Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Maßnahme muss im Saarland stattfinden und zu den Zielen des Naturschutzes passen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Personen und Organisationen, die ein Naturschutzprojekt im Saarland umsetzen wollen. Dazu gehören je nach Maßnahme zum Beispiel Gebietskörperschaften, gemeinnützige Träger, landwirtschaftliche Betriebe und andere Landbewirtschafter. Auch natürliche und juristische Personen können bei bestimmten Landesmaßnahmen antragsberechtigt sein. Das Vorhaben sollte aus einem Naturschutzplan oder einer ähnlichen fachlichen Grundlage ableitbar sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Projekt im Natur- oder Landschaftsschutz
- Maßnahme findet im Saarland statt
- Vorhaben entspricht den Zielen und Grundsätzen des saarländischen Naturschutzrechts
- Vorhaben ist grundsätzlich aus Naturschutzplänen oder ähnlichen fachlichen Grundlagen ableitbar
- mögliche Ausschlusskriterien
- Maßnahme beginnt vor der Antragstellung
- Maßnahme findet nicht im Saarland statt
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Thema der Förderung
- Naturschutz und Landschaftsschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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