Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege mit einem Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben, die Natur und Landschaft erhalten, entwickeln oder wiederherstellen. Dazu gehören zum Beispiel Landschaftspläne, Schutz- und Pflegemaßnahmen sowie Projekte in geschützten Gebieten und Biotopen. Auch Maßnahmen zur Umsetzung des Landesprogramms „Aktion Grün“ können gefördert werden. Die Förderung soll außerdem den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen.
Die Förderung kann je nach Maßnahme zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig sind je nach Fall die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd oder Nord. Für bestimmte Projekte, zum Beispiel im Rahmen von Bundesprogrammen oder für wissenschaftliche Untersuchungen, ist das zuständige Ministerium der richtige Ansprechpartner.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen und Organisationen, die Aufgaben im Naturschutz und in der Landschaftspflege übernehmen. Dazu gehören unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Kommunen, Träger von Naturparken und Biosphärenreservaten sowie gemeinnützige Träger. Auch Personen und Personengruppen können antragsberechtigt sein, wenn sie solche Aufgaben wahrnehmen. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit klarem Bezug zu Natur, Landschaft und Schutzgebieten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege
- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Natur und Landschaft
- Ansaaten und Pflanzungen möglichst mit autochthonem Saat- und Pflanzgut
- Einhaltung der jeweiligen Schutzziele bei geschützten Flächen
- Vorliegen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor Beginn
- mögliche Ausschlusskriterien
- Maßnahmen ohne die nötigen behördlichen Genehmigungen
- Maßnahmen, die den Schutzzielen geschützter Flächen widersprechen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
- Thema der Förderung
- Naturschutz und Landschaftspflege
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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