Zuschuss

Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)

Wenn Sie Ihre Waldflächen umweltfreundlich und nachhaltig bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt eine umweltfreundliche und nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen in Rheinland-Pfalz. Es gibt dafür einen Zuschuss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gefördert werden verschiedene Maßnahmen rund um Waldpflege, Waldumbau, Bodenschutz, Wiederbewaldung, Wege und andere forstliche Vorhaben. Auch Hilfen bei Schäden durch Extremwetter oder andere außergewöhnliche Ereignisse sind möglich.

Die Förderung richtet sich nach den Regeln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Das Land kann dabei Schwerpunkte setzen und einzelne Maßnahmen besonders fördern. Es kann auch Fördersätze anpassen oder bestimmte Maßnahmen zeitweise aussetzen. Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Kommunen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Sie passt besonders gut, wenn Waldflächen nachhaltig bewirtschaftet, geschützt oder an den Klimawandel angepasst werden sollen. Auch für Vorhaben mit forstlicher Infrastruktur oder zur Beseitigung von Schäden kann sie hilfreich sein. Die Waldfläche muss in Rheinland-Pfalz liegen und die Maßnahme muss zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Forstamt Rheinland-Pfalz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Waldfläche liegt in Rheinland-Pfalz
    • Maßnahme entspricht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft
    • Antragsberechtigung je nach Vorhaben für natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
    • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und gleichgestellte Zusammenschlüsse können antragsberechtigt sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Waldfläche wurde Ihnen nicht zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
  • Thema der Förderung
    • Förderung der Waldwirtschaft in Rheinland-Pfalz
    • nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung von Waldflächen
    • forstliche Maßnahmen wie Waldumbau, Waldpflege, Bodenschutz, Wiederbewaldung, Infrastruktur und Schadensbewältigung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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