Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Hessen unterstützt Investitionen in den Tourismus. Gefördert werden touristische Angebote, Konzepte, Marketing und Beratungen sowie öffentliche touristische Infrastruktur. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Je nach Bereich können bis zu 50 Prozent oder bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden.
Wichtig ist: Das Vorhaben soll den regionalen Tourismus stärken und einen klaren Nutzen für die Region haben. Bei öffentlicher touristischer Infrastruktur gibt es besondere Regeln, zum Beispiel für Barrierefreiheit und für das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“. Anträge sollen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Stellen, Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine. Unter bestimmten Bedingungen können auch nicht gewinnorientierte natürliche und juristische Personen gefördert werden. Sie passt besonders zu Vorhaben, die den Tourismus in Hessen verbessern oder neue touristische Angebote schaffen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben soll das Wachstum des regionalen Tourismus fördern.
- Vorrangig werden Maßnahmen in GRW-Gebieten und in EFRE-Vorranggebieten gefördert.
- Bei öffentlicher touristischer Infrastruktur kann die Teilnahme am Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ nötig sein.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Thema der Förderung
- Tourismus
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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