Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Niedersachsen unterstützt touristische Vorhaben mit einem Zuschuss. Gefördert werden Projekte, die den Tourismus in Niedersachsen weiterentwickeln oder neue touristische Angebote schaffen. Dazu gehören zum Beispiel innovative Marketingprojekte, Projekte von landesweiten touristischen Fachorganisationen und die Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen. Auch Maßnahmen aus dem Projekt zum Klimawandel im Tourismus können gefördert werden. In besonderen Fällen sind auch Projekte mit großem Interesse für das Land Niedersachsen möglich.
Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei besonderen Projekten von großem Landesinteresse und bei bestimmten Klimamaßnahmen sind bis zu 80 Prozent möglich. Pro Projekt sind höchstens 100.000 Euro möglich. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Frist ist der 30. April eines Jahres.
Das Projekt soll im Jahr der Bewilligung starten. Die Laufzeit soll nicht länger als 12 Monate sein. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Zuständig für den Antrag ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen und Einrichtungen, die touristische Projekte in Niedersachsen planen. Dazu gehören zum Beispiel Tourismusorganisationen, kommunale Gebietskörperschaften, touristische Vereine und Verbände sowie bestimmte juristische Personen. Auch andere öffentliche oder private juristische Personen können je nach Vorhaben infrage kommen. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit regionalem oder landesweitem Nutzen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 30. April eines Jahres
- Ansprechpunkt
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Projekt zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen
- innovatives Marketingprojekt
- Projekt einer landesweiten touristischen Fachorganisation
- Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen
- Weiterentwicklung einer bestehenden Projektidee für ein neues touristisches Angebot
- Maßnahme aus dem Projekt zum Klimawandel im Tourismus
- besonderes touristisches Projekt mit erheblichem Interesse des Landes Niedersachsen
- Beginn der Umsetzung im Jahr der Bewilligung
- Laufzeit des Projekts soll 12 Monate nicht überschreiten
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Antrag nach Beginn des Vorhabens
- Projektbeginn nicht im Jahr der Bewilligung
- Laufzeit länger als 12 Monate
- Gesamtfinanzierung nicht gesichert
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Thema der Förderung
- Touristische Projekte
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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