Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben zum Hochwasserschutz und zur Entwicklung von Fließgewässern in Thüringen. Es gibt einen Zuschuss für Maßnahmen, die das Hochwasserrisiko senken oder Gewässer naturnäher machen. Dazu gehören zum Beispiel Deichrückbau, Deichverlegung, technische Hochwasserschutzmaßnahmen und Wasserrückhaltemaßnahmen. Auch Planungen, technische Konzepte und vorbereitende Untersuchungen können gefördert werden. Außerdem ist eine Förderung für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes möglich. Für bestimmte Vorhaben müssen Anfragen oder Unterlagen zu festen Fristen eingereicht werden.
Die Förderung kann auch für die Entwicklung von Fließgewässern genutzt werden. Dazu zählen die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen, die Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Gewässerentwicklungskonzepte und -pläne. Auch die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter kann gefördert werden. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und das Vorhaben muss oft in eine Förderliste aufgenommen werden. Bei baulichen Vorhaben müssen die nötigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und Gewässerunterhaltungsverbände, die Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder zur Gewässerentwicklung planen. Für die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter können auch Eigentümer der Anlagen antragsberechtigt sein. Sinnvoll ist sie für Vorhaben, die den Wasserhaushalt verbessern, natürliche Rückhalteräume schaffen oder Gewässer ökologisch aufwerten. Auch für Planungen und vorbereitende Arbeiten kann sie hilfreich sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos: Förderanfrage bis zum 28.2. des Vorjahres
- Für Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern: Maßnahmenlisten bis zum 28.2. des Vorjahres
- Für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes: fortlaufend
- Für die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter: vor Beginn der Arbeiten
- Ansprechpunkt
- Thüringer Aufbaubank (TAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben muss zur Förderung des Hochwasserschutzes oder zur Fließgewässerentwicklung passen
- Das Vorhaben muss oft in der jährlichen Förderliste enthalten sein
- Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege müssen berücksichtigt werden
- Bei baulichen Vorhaben müssen die nötigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kein gesicherter Hinweis im Text
- Anbieter der Förderung
- Thüringer Aufbaubank (TAB)
- Thema der Förderung
- Hochwasserschutz
- Fließgewässerentwicklung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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