Zuschuss, Darlehen

Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte

Wenn Sie neuen Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende schaffen oder bestehenden Wohnraum erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen in Hamburg. Auch die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden kann gefördert werden, wenn dadurch Wohnraum für vordringlich wohnungssuchende Haushalte entsteht. Die Förderung kann als zinsvergünstigtes Darlehen oder als Zuschuss gewährt werden. Das Angebot ist modular aufgebaut: Es gibt ein Pflichtmodul und mehrere frei wählbare Zusatzmodule. Die Förderung gilt für Vorhaben mit bis zu 30 Wohneinheiten. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Die Förderung kann für verschiedene Bausteine eines Bauvorhabens genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Neubau, Erweiterung, Änderung von Wohnflächen und eine barrierereduzierte Grundausstattung. Je nach Vorhaben können weitere Module wie energiesparendes Bauen, nachhaltiges Bauen, barrierefreie Ausstattung oder Stellplätze ergänzt werden. Auch besondere Kosten und städtebauliche Auflagen können berücksichtigt werden. Die Laufzeit für Zins und Bindung beträgt 40 Jahre. Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab.

Gefördert werden nur Vorhaben, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören Vorgaben zu Wohnungsgrößen, Grundrissen und Bauausführung. Außerdem müssen die Gesamtfinanzierung und die nötige Leistungsfähigkeit gesichert sein. Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die in Hamburg neuen Mietwohnraum schaffen wollen. Sie richtet sich besonders an Vorhaben, die Wohnungen für Menschen mit dringendem Wohnbedarf schaffen. Auch wer bestehende Gebäude umbauen oder erweitern möchte, kann profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben die Förderbedingungen erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Baubeginn
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Grundeigentum oder Erbbauberechtigung
    • ausreichendes Eigenkapital
    • gesicherte Gesamtfinanzierung
    • erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
    • Einhaltung von Vorgaben zu Wohnungsgrößen, Grundrissen und Bauausführung
    • Belegungs- und Mietpreisbindungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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