Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Hessen unterstützt forstwirtschaftliche Maßnahmen mit einem Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel die Erstaufforstung, der Waldumbau, die Pflege von Wald und Investitionen in die forstwirtschaftliche Infrastruktur. Auch Maßnahmen für eine naturnahe Waldbewirtschaftung und für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können dazugehören. Ziel ist es, den Wald zu schützen, seine Nutzung zu sichern und seine Funktionen für Klima, Erholung und Artenvielfalt zu stärken.
Die Förderung wird über das LaWiLe-Portal Hessen beantragt. Der Antrag wird vom Regierungspräsidium Darmstadt geprüft. Mit der Maßnahme darf in der Regel erst nach der Bewilligung begonnen werden, außer ein vorzeitiger Beginn wurde erlaubt. Nach Abschluss der Maßnahme müssen Unterlagen für die Auszahlung eingereicht werden.
Es gibt feste Antragsfristen für viele Maßnahmen. Für einige Bereiche gelten keine Fristen. Die Förderung kann auch Eigenleistungen unter bestimmten Bedingungen berücksichtigen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Hessen. Auch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Kommunen können sie nutzen. Sie passt besonders für Menschen, die Wald neu anlegen, umbauen, pflegen oder Wege und andere Waldinfrastruktur verbessern möchten. Auch wer den Wald an den Klimawandel anpassen will, kann davon profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 01. März
- 01. September
- Ansprechpunkt
- Regierungspräsidium Darmstadt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahme in Hessen
- Antragstellende sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune
- Die Maßnahme ist forstfachlich zweckmäßig
- Es werden standortheimische und klimatolerante Baumarten verwendet
- mögliche Ausschlusskriterien
- Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden
- Ausgleichsmaßnahmen
- Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Thema der Förderung
- Forstwirtschaftliche Maßnahmen
- Erstaufforstung
- Waldumbau
- Pflege von Wald
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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