Zuschuss

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)

Wenn Sie Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen und Zugehörigen durchführen oder als Kommune demenzsensible Strukturen in Ihrem Bereich aus- und aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte und Maßnahmen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen und Zugehörigen in Bayern. Es gibt zwei Förderbereiche: Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und der Auf- oder Ausbau demenzsensibler Strukturen in Kommunen. Zusätzlich können wissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet werden, wenn sie sich mit der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz befassen.

Die Förderung wird als Zuschuss gegeben. Sie kann für höchstens 18 Monate laufen. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber nur bis zu einer bestimmten Obergrenze je Förderbereich. Für wissenschaftliche Arbeiten gibt es Preisgelder.

Anträge für den Zuschuss müssen zu festen Stichtagen eingereicht werden. Für wissenschaftliche Arbeiten gilt eine eigene Frist. Die Förderung soll helfen, Teilhabe zu stärken, Strukturen vor Ort zu verbessern und das Leben von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu erleichtern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger, Vereine, andere Organisationen und Personen, die Angebote für Menschen mit Demenz in Bayern umsetzen. Sie ist auch für Kommunen geeignet, die demenzsensible Strukturen aufbauen oder verbessern wollen. Für wissenschaftliche Arbeiten ist sie für Autorinnen und Autoren interessant, die sich praxisnah mit Demenz beschäftigen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Zuschuss: 30. Juni und 31. Dezember
    • Wissenschaftspreis: 31. Dezember des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • Bayerisches Landesamt für Pflege
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Teilhabeangebote mit Konzept, Ziel, Umsetzung und Nachhaltigkeit
    • Kommunale Programme mit mindestens 3 Maßnahmen aus mindestens 3 Kategorien
    • Wissenschaftliche Arbeit mit Bezug zum Freistaat Bayern und abgeschlossen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Gleichzeitige Förderung von Teilhabeangeboten und kommunalen Programmen ist ausgeschlossen
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
  • Thema der Förderung
    • Demenz, Teilhabe und demenzsensible Strukturen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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