Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Vorhaben, die Energie sparen und Treibhausgase verringern. Es gibt Geld als Zuschuss für Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine und öffentliche Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen. Gefördert werden zum Beispiel Studien, Planungen und Investitionen für energieeffiziente Technik, smarte Gebäudetechnik, Abwärme- oder Kältenutzung und lokale Energiesysteme. Auch Vorhaben für erneuerbare Energien, intelligente Netze und Demonstrationsprojekte können dazugehören.
Die Förderung soll helfen, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Dabei muss das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen in der Regel mindestens 20.000 Euro betragen, bei bestimmten Studien und Planungen mindestens 2.000 Euro. Die Förderung kann normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zuständig ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Außerdem müssen andere passende Fördermöglichkeiten vorher geprüft und ausgeschöpft werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, für bestimmte kommunale Einrichtungen sowie für Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften, wenn sie wirtschaftlich tätig sind. Sie passt besonders gut zu Vorhaben, die Energie sparen, Emissionen senken oder moderne Energielösungen einführen wollen. Auch für Planungen und Studien vor einer Investition kann sie hilfreich sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern
- zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 20.000 Euro
- bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens 2.000 Euro
- notwendige Rechte und Genehmigungen vorhanden
- Eigentum oder Nutzungsrecht am Projektstandort
- Gesamtfinanzierung gesichert
- Amortisationszeit nicht unter 5 Jahren
- Zweckbindungsfrist mindestens 5 Jahre
- andere passende Fördermöglichkeiten ausgeschöpft
- mögliche Ausschlusskriterien
- Angehörige der Freien Berufe
- Unternehmen, die im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- Verbesserung der Energieeffizienz
- Verringerung von Treibhausgasemissionen
- Energieeinsparung
- erneuerbare Energien
- smarte Gebäudetechnik
- intelligente Netze und lokale Energiesysteme
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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