Zuschuss

Förderung kommunaler Kultureinrichtungen und -projekte (Förderrichtlinie Kultur)

Wenn Sie als Kommune ein festivalähnliches Kulturprojekt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt kommunale Kultureinrichtungen und Kulturprojekte mit einem Zuschuss. Gefördert werden vor allem festivalähnliche Kulturvorhaben, die einen besonderen künstlerischen Anspruch haben. Auch Kosten für Honorare, Steuern, Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler sowie Veranstaltungskosten können dazugehören. Die Förderung ist für Projekte gedacht, die sich deutlich von einem normalen kommunalen Kulturprogramm abheben. Der Zuschuss kann bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in besonders begründeten Fällen bis zu 50 Prozent. Der Antrag muss bis zum 30. Oktober für das folgende Kalenderjahr gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und für juristische Personen mit kommunaler Beteiligung. Sie passt besonders gut, wenn ein Kulturprojekt festivalähnlich aufgebaut ist und eine überregionale Bedeutung haben kann. Wichtig ist auch, dass das Projekt eine einheitliche Thematik und Präsentation hat.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30. Oktober für das folgende Kalenderjahr
  • Ansprechpunkt
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Kommunen und juristische Personen mit kommunaler Beteiligung
    • Das Kulturprojekt ist deutlich als festivalähnliches Vorhaben profiliert
    • Das Projekt hebt sich beim künstlerischen Anspruch und bei der überregionalen Bedeutung vom allgemeinen Kulturprogramm einer Kommune ab
    • Die Thematik ist übergreifend und hat eine homogene Struktur sowie eine einheitliche Präsentation
    • Die Eintrittsgelder liegen im mittleren Rahmen regional vergleichbarer Veranstaltungen
    • Ein Drittel der Gesamtausgaben wird durch Eintrittsgelder gedeckt
    • Ein weiteres Drittel wird durch Eigenfinanzierung abgedeckt
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein festivalähnliches Kulturprojekt
    • Keine ausreichende Abgrenzung vom allgemeinen Kulturprogramm einer Kommune
    • Keine einheitliche Thematik oder Präsentation
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
  • Thema der Förderung
    • Kommunale Kultureinrichtungen und Kulturprojekte
    • Festivalähnliche Kulturvorhaben

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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