Zuschuss

Live 500 Förderung der Initiative Musik

Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalterinnen und Veranstalter von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomerinnen und Newcommern oder experimentellen Genres. Es zielt darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalterinnen und Veranstalter bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstlerinnen und Künstler (auch im Newcomerinnen und Newcommer-Bereich) zu unterstützen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Live 500 ist eine Förderung für Livemusik in Deutschland. Sie unterstützt Konzerte mit professionellen Musikerinnen und Musikern, vor allem in kleinen und mittleren Veranstaltungsorten. Ziel ist es, faire Honorare zu ermöglichen und Auftrittsmöglichkeiten zu sichern. Außerdem soll die musikalische Vielfalt gestärkt werden.

Gefördert werden mehrere Veranstaltungen mit einem festen Zuschuss pro Konzert. Die Förderung hilft dabei, neue oder weniger bekannte Musik, experimentelle Formate und unterschiedliche Stilrichtungen sichtbarer zu machen. Ein Teil des Zuschusses muss an die auftretenden Künstlerinnen und Künstler weitergegeben werden. Die Antragstellung läuft online und ohne Juryverfahren.

Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das heißt: Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange Geld vorhanden ist. Nach der Durchführung der Konzerte müssen einfache Nachweise eingereicht werden. Erst danach wird das Geld ausgezahlt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Musikclubs, Spielstätten und Veranstalterinnen und Veranstalter, die regelmäßig Livemusik anbieten. Auch kommunale Einrichtungen und gemeinnützige Träger können sie nutzen. Besonders passend ist sie für Angebote mit Newcomerinnen und Newcomern, experimentellen Formaten oder weniger populären Musikrichtungen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Förderanträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.
  • Ansprechpunkt
    • Initiative Musik gGmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Regelmäßige Durchführung von Livemusikveranstaltungen
    • Geeignete Spielstätte oder Open-Air-Fläche mit technischer Grundausstattung
    • Öffentlich zugängliche Konzerte vor Publikum
    • Antragsberechtigt sind auch kommunale Einrichtungen und gemeinnützige Träger
    • Spielstätten mit maximal 1.000 unbestuhlten Plätzen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine vollständigen Anträge
    • Antragstellung außerhalb der ausgeschriebenen Zeiträume
  • Anbieter der Förderung
    • Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
    • Initiative Musik gGmbH
  • Thema der Förderung
    • Livemusik
    • Musikclubs
    • Konzertformate
    • Nachwuchsmusik
    • experimentelle Musik
    • faire Vergütung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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