Zuschuss

Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Hessen

Wenn Sie als Landschaftspflegeverband auf Grundlage eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms (AMP) Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen unterstützt Landschaftspflegeverbände mit einem Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wenn sie auf einem jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramm beruhen. Dazu gehören zum Beispiel die Vorbereitung, Begleitung und Bewertung von Maßnahmen. Auch Geschäftsführungstätigkeiten können gefördert werden, wenn sie zur Umsetzung der Ziele nötig sind. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Der Zuschuss richtet sich nach den im Arbeits- und Maßnahmenprogramm festgelegten Stunden. Dafür gibt es feste Verrechnungseinheiten für Fachmitarbeit und projektbezogene Geschäftsführung. Der Antrag muss mit dem konkreten Arbeits- und Maßnahmenprogramm beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landschaftspflegeverbände in Hessen, die Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen planen und umsetzen. Sie passt besonders für Verbände, die dafür ein jährliches Arbeits- und Maßnahmenprogramm erstellen. Wichtig ist, dass der Verband gemeinnützig anerkannt ist und in einem hessischen Flächenlandkreis tätig ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Regierungspräsidium
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antrag durch einen Landschaftspflegeverband
    • gemeinnützig anerkannt
    • jährliches Arbeits- und Maßnahmenprogramm
    • Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
    • räumlicher Wirkungskreis auf ein hessisches Flächenlandkreisgebiet
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen im Rahmen kommunaler Pflichtaufgaben
    • Unterhaltung von Naturschutzgebieten als Pflichtaufgabe
    • sonstige Maßnahmen mit Verpflichtung Dritter
    • pro Flächenlandkreis nur ein geförderter Landschaftspflegeverband
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Thema der Förderung
    • Naturschutz
    • Landschaftspflege

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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