Zuschuss

Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie)

Wenn Sie freiwillig bei der fachlichen Betreuung gesetzlich geschützter Gebiete mitarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die freiwillige fachliche Betreuung von gesetzlich geschützten Gebieten. Dafür kann es einen Zuschuss geben. Gefördert werden nur bestimmte Aufgaben rund um den Schutz, die Pflege und die Entwicklung dieser Gebiete. Dazu gehören zum Beispiel das Erfassen und Dokumentieren von Natur und Entwicklung, Vorschläge zur Verbesserung von Schutzmaßnahmen, praktische Pflegearbeiten, Öffentlichkeitsarbeit und ein jährlicher Betreuungsbericht.

Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Frist ist spätestens der 30. September eines Kalenderjahres. Zuständig ist das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen und Organisationen, die sich freiwillig um die Betreuung geschützter Gebiete kümmern. Dazu zählen vor allem Naturschutzvereine und Naturschutzverbände. Auch andere natürliche und juristische Personen können infrage kommen, wenn sie die Maßnahmen durchführen und den dauerhaften Erhalt sichern können. Wichtig ist, dass die Arbeit zu einem geschützten Gebiet wie einem Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Natura-2000-Gebiet oder dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer passt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 30. September eines Kalenderjahres
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • freiwillige Mitarbeit bei der fachlichen Betreuung gesetzlich geschützter Gebiete
    • Betreuung eines Naturschutzgebiets, Biosphärenreservats, Natura-2000-Gebiets oder eines Gebiets des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
    • Durchführung zuwendungsfähiger Maßnahmen
    • Sicherung des dauerhaften Erhalts der Anlagen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine rechtzeitige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
    • fehlende erforderliche behördliche Zulassungen
    • kein Einvernehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde vor Beginn der Maßnahme
    • keine Abstimmung mit betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Verfügungsberechtigten vor Beginn der Maßnahme
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • Thema der Förderung
    • Betreuung geschützter Gebiete
    • Naturschutz
    • Schutz, Pflege und Entwicklung von Gebieten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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