Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt nicht staatliche Museen mit einem Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben, die Sammlungen pflegen, erhalten oder vergrößern oder wichtige museale Aufgaben verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen für den Erhalt von Sammlungen, neue Ausstattungen, bessere Besucherorientierung, neue Präsentationen, Ausstellungen und Publikationen. Die Förderung hilft auch beim Auf- und Ausbau der musealen Infrastruktur. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Er ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Es gibt zwei Fristen: bis zum 31.10. für das folgende Kalenderjahr oder bis zum 30.4. für das laufende Haushaltsjahr. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 Euro für kommunale Museen und bei 500 Euro für sonstige Museen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für nicht staatliche Museen in Rheinland-Pfalz, die ihre Arbeit verbessern oder ihre Sammlung weiterentwickeln wollen. Sie passt besonders für Museen mit gesicherter Trägerschaft und mit geeigneten Räumen, Öffnungszeiten und einem tragfähigen Sammlungskonzept. Auch neu gegründete Museen können gefördert werden, wenn sie ein überzeugendes Gesamtkonzept haben. Für rein private Einrichtungen ist die Förderung nicht gedacht.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 31.10. für das folgende Kalenderjahr
- bis zum 30.4. für das laufende Haushaltsjahr
- Ansprechpunkt
- Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- nicht staatliches Museum
- gesicherte Trägerschaft
- bei Trägerschaft durch Stiftung oder Verein: Nachweis der Gemeinnützigkeit und des öffentlichen Interesses
- ausstellungsgeeignete Sammlungsbestände und tragfähiges Sammlungskonzept
- museumsgerechte Räumlichkeiten
- regelmäßige Öffnungszeiten
- Nachweis des Kontakts mit Tourismuseinrichtungen
- Werbekonzept
- bei Neugründung: tragfähiges Gesamtkonzept mit dauerhafter Finanzierung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Einrichtungen, die rein privaten Zwecken dienen
- Einrichtungen, die nicht ausreichend öffentlich zugänglich sind
- Einrichtungen, bei denen der museale Bildungsauftrag hinter dem Unternehmenszweck zurückbleibt
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
- Thema der Förderung
- Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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