Zuschuss

Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wenn Sie überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren und weiterentwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Hessen können Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten Zuschüsse für die Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Einrichtungen erhalten. Diese Förderung wird teilweise aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. Der Zuschuss hängt von der Art des Vorhabens ab und kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Träger müssen in der Regel einen Eigenanteil von 25 Prozent der Kosten leisten, in bestimmten Gebieten sind es mindestens 10 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben müssen bestimmte Mindestbeträge überschreiten, je nach Art des Vorhabens.

Die Förderung gilt für Ausstattungs- und Bauvorhaben sowie für Modellprojekte zur Entwicklung von Kompetenzzentren. Anträge müssen elektronisch über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden. Es gibt auch spezifische rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Förderung zu erhalten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, darunter Körperschaften des öffentlichen Rechts und nicht gewinnorientierte juristische Personen. Sie ist sinnvoll für Einrichtungen, die ihre Ausbildungsangebote modernisieren oder erweitern möchten, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes besser gerecht zu werden. Auch Einrichtungen außerhalb Hessens können gefördert werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, wie die Ausbildung von Berufen, die nicht in Hessen erlernt werden können.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Vorhaben muss sich auf eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Hessen beziehen
    • Bei Einrichtungen außerhalb Hessens: Ausbildung eines nicht in Hessen erlernten Berufs und mindestens 10 % der Teilnehmenden wohnen in Hessen
  • Mögliche Ausschlusskriterien: Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Thema der Förderung: Modernisierung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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