Darlehen, Zuschuss

Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung

Wenn Sie Vorhaben zur Versorgung von Haushalten mit bezahlbarem Mietwohnraum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben für bezahlbaren Mietwohnraum in Hessen. Sie richtet sich an Projekte, mit denen neue Wohnungen geschaffen oder bestehende Wohnungen modernisiert werden. Es gibt dafür ein Darlehen und zusätzlich einen Finanzierungszuschuss. Die Förderung gilt für verschiedene Einzelprogramme, zum Beispiel für Neubau, Modernisierung und Modellprojekte.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens ab. Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen. Zuerst wird das Bauprojekt zu festgelegten Terminen angemeldet. Danach wird der eigentliche Antrag gestellt und weitergeleitet.

Gefördert werden Wohnungen, die später bestimmten Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. Das bedeutet, dass die Wohnungen nicht frei zu jedem Preis und an jede Person vermietet werden können. Die Förderung soll helfen, mehr passenden Wohnraum zu schaffen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen oder Organisationen, die Mietwohnraum in Hessen schaffen oder modernisieren wollen. Besonders wichtig ist sie für Vorhaben, die bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen schaffen. Auch Projekte für Studierende und Auszubildende können passen. Sie ist außerdem für Modellprojekte interessant, die neue Wohnkonzepte erproben.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • zu festgelegten Terminen im Rahmen der ersten Stufe
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • mindestens 4 Wohneinheiten
    • geeignetes Baugrundstück vorhanden oder gesichert
    • Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtausgaben
    • ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Vorhabens
    • ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums
    • Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen der Einzelprogramme
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bauträger, die Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichten
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Thema der Förderung
    • sozialer Mietwohnraum
    • Neubau von Mietwohnungen
    • Modernisierung von Mietwohnraum
    • Modellprojekte für neue Wohnkonzepte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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