Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt bestimmte Träger der Jugendhilfe mit einem Zuschuss. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie Angebote für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Die Förderung soll die Jugendhilfe weiterentwickeln und die Arbeit überregional tätiger Träger stärken.
Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag muss bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr gestellt werden. Zuständig ist das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die überregional arbeiten. Dazu gehören vor allem Landesvereinigungen, Landesarbeitsgemeinschaften und Verbände der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie überregional tätige Träger des Kinder- und Jugendschutzes. Wichtig ist, dass die Maßnahmen junge Menschen aus Schleswig-Holstein erreichen oder der Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein liegt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens 31.12. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein
- oder Durchführung von Maßnahmen für junge Menschen aus Schleswig-Holstein
- angemessene Eigenmittel
- vorrangige Nutzung anderer öffentlicher Fördermittel
- sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung der Mittel
- gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahmen
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherten Angaben
- Anbieter der Förderung
- Land Schleswig-Holstein
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- Thema der Förderung
- kulturelle Kinder- und Jugendbildung
- erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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