Zuschuss

Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten

Wenn Sie die Angebote der Familienpflegedienste weiterentwickeln und an die veränderten gesellschaftlichen Lebenssituationen von Familien anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Entwicklung von Familienpflegediensten in Nordrhein-Westfalen. Sie hilft dabei, Angebote an neue Lebenssituationen von Familien anzupassen. Gefördert wird vor allem die Beschäftigung von Fachkräften für die Einsatzleitung. Diese Fachkräfte kümmern sich um Aufbau, Weiterentwicklung, Vernetzung, Beratung, Fortbildung und Fragen zur Finanzierung. Die Förderung wird als Zuschuss gegeben. Die Höhe des Zuschusses wird jedes Jahr neu festgelegt. Der Antrag muss rechtzeitig für das nächste Kalenderjahr gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Familienpflegediensten, die ihre Arbeit weiterentwickeln möchten. Sie richtet sich an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und an angeschlossene Verbände mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Wichtig ist, dass dort Fachkräfte beschäftigt werden und die Stelle der Einsatzleitung fachlich passend besetzt ist. Die Förderung passt besonders für Einrichtungen, die mit anderen sozialen Diensten zusammenarbeiten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 1.11. für das kommende Kalenderjahr
  • Ansprechpunkt
    • Landschaftsverband Rheinland
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger von Familienpflegediensten
    • Sitz in Nordrhein-Westfalen
    • Beschäftigung von Fachkräften
    • Besetzung der Stelle der Einsatzleitung mit einer fachlich qualifizierten hauptberuflichen Fachkraft
    • Familienpflegedienste mit voll- oder teilzeitbeschäftigten Familienpflege-Fachkräften
    • Verfügbarkeit von Ergänzungskräften für die unmittelbare Familienpflege
    • Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Entwicklung von Familienpflegediensten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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