Zuschuss

Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz

Wenn Sie Angebote im Rahmen der freien Straffälligenhilfe oder des Opferschutzes machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Angebote in der freien Straffälligenhilfe und im Opferschutz. Es geht um Projekte, die Menschen im Strafverfahren, nach einer Straftat oder im Umgang mit den Folgen von Straffälligkeit helfen. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Einzelförderrichtlinie ab. Ein Antrag muss bis zum 30. September eines Jahres für das folgende Jahr gestellt werden.

Gefördert werden unter anderem Täter-Opfer-Ausgleich, Maßnahmen der „Restorative Justice“, Hilfe bei gemeinnütziger Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe und begleitete Ratenzahlung. Auch therapeutische Angebote, Beratungs- und Trainingsprogramme für Sexual- und Gewaltstraftäter sowie Maßnahmen des Opferschutzes können dazugehören. Dazu kommen psychosoziale Prozessbegleitung und Hilfe für Kinder und Angehörige von Inhaftierten. Auch Aus- und Fortbildungen sowie fachliche Koordinierung in diesem Bereich können gefördert werden.

Die Förderung gilt auf Grundlage einer Richtlinie und ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Es müssen Berichte, Kennzahlen und Statistiken erstellt werden. Weitere Details stehen in der jeweiligen Einzelförderrichtlinie.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für steuerbegünstigte Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Sie kann auch für andere geeignete Träger passend sein. Wichtig ist, dass die Organisation in Schleswig-Holstein sitzt oder ihre Maßnahme einen Bezug zu Schleswig-Holstein hat. Sinnvoll ist sie für Träger, die Angebote in der Straffälligenhilfe oder im Opferschutz umsetzen wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30. September eines Jahres für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Justiz und Gesundheit
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • steuerbegünstigte Körperschaft mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
    • anderer geeigneter Anbieter als Träger
    • Sitz in Schleswig-Holstein oder Bezug der Maßnahme zu Schleswig-Holstein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Justiz und Gesundheit
  • Thema der Förderung
    • freie Straffälligenhilfe
    • Opferschutz

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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