Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Vormundschaftsvereine mit einem Zuschuss. Die Förderung hilft bei Aufgaben nach § 54 SGB VIII und bei Maßnahmen, die junge Menschen auf dem Weg in ein selbstständiges Leben unterstützen. Gefördert werden vor allem Personal- und Sachausgaben. Dazu gehören zum Beispiel die Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder, ihre Einführung in die Aufgaben, Fortbildungen, Beratung und der Austausch zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Vormündern. Der Zuschuss beträgt pro Verein höchstens 70.000 Euro im Jahr. Der Antrag muss bis zum 31.12. für das folgende Jahr gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Vormundschaftsvereine mit Erlaubnis nach § 54 SGB VIII und Sitz in Schleswig-Holstein gedacht. Sinnvoll ist sie für Vereine, die ehrenamtliche Vormünder gewinnen, begleiten und schulen. Auch Vereine, die junge Menschen beim Übergang in die Selbstständigkeit unterstützen, können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens 31.12. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vormundschaftsverein mit Erlaubnis nach § 54 SGB VIII
- Sitz in Schleswig-Holstein
- Maßnahmen werden in Schleswig-Holstein durchgeführt
- Abstimmung des Einzugsbereichs mit anderen Vormundschaftsvereinen und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
- keine Förderung für dieselben Maßnahmen von anderer Seite
- fachlich qualifiziertes Personal
- angemessene Fort- und Weiterbildung für angestellte Personen
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine anderen Fördermittel für dieselben Maßnahmen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
- Thema der Förderung
- Vormundschaftsvereine
- Unterstützung von jungen Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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