Zuschuss

Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)

Wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres. Die Förderung hilft dabei, Plätze für junge Freiwillige aufzubauen und die Qualität der Betreuung zu sichern. Es gibt Geld für Personal- und Sachkosten. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Der Zuschuss beträgt höchstens 100 Euro pro Monat und pro tatsächlich tätiger Freiwilliger oder tatsächlich tätigem Freiwilligen. Der Antrag muss bis spätestens 1. Juni eines Haushaltsjahres gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die das Freiwillige Soziale Jahr in Schleswig-Holstein anbieten möchten. Dazu gehören zum Beispiel Einrichtungen aus der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitspflege, der Kultur und Denkmalpflege sowie des Sports. Die Träger müssen gemeinnützige Ziele verfolgen und einen angemessenen Eigenanteil leisten. Außerdem müssen sie die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sicherstellen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 1. Juni eines Haushaltsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger müssen nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz in Schleswig-Holstein zugelassen sein
    • gemeinnützige Ziele
    • angemessener Eigenanteil
    • Plätze in geeigneten Einrichtungen bereitstellen
    • ausreichend Fachkräfte für die pädagogische Begleitung
    • Zahlung eines Taschengeldes an die Freiwilligen
    • Betreuung der Freiwilligen und Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesbehörde sicherstellen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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