Zuschuss

Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)

Wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Schleswig-Holstein

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres. Die Förderung hilft dabei, Plätze für junge Freiwillige aufzubauen und die Qualität der Betreuung zu sichern. Es gibt Geld für Personal- und Sachkosten. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Der Zuschuss beträgt höchstens 100 Euro pro Monat und pro tatsächlich tätiger Freiwilliger oder tatsächlich tätigem Freiwilligen. Der Antrag muss bis spätestens 1. Juni eines Haushaltsjahres gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die das Freiwillige Soziale Jahr in Schleswig-Holstein anbieten möchten. Dazu gehören zum Beispiel Einrichtungen aus der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitspflege, der Kultur und Denkmalpflege sowie des Sports. Die Träger müssen gemeinnützige Ziele verfolgen und einen angemessenen Eigenanteil leisten. Außerdem müssen sie die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sicherstellen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 1. Juni eines Haushaltsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger müssen nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz in Schleswig-Holstein zugelassen sein
    • gemeinnützige Ziele
    • angemessener Eigenanteil
    • Plätze in geeigneten Einrichtungen bereitstellen
    • ausreichend Fachkräfte für die pädagogische Begleitung
    • Zahlung eines Taschengeldes an die Freiwilligen
    • Betreuung der Freiwilligen und Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesbehörde sicherstellen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.