Zuschuss

Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte (ESF+ 2021–2027)

Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter Fortbildungen und Coachings für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte“ unterstützt Weiterbildungsanbieter in Bayern, die Fortbildungen und Coachings für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte durchführen. Ziel ist es, die Qualität der Gleichstellungsarbeit zu erhöhen und die Resilienz der Beauftragten zu verbessern. Anbieter können Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die Anträge müssen mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 eingereicht werden.

Die Förderung richtet sich an juristische Personen, die in Deutschland ansässig sind, wie Bildungsträger, Unternehmen und Kommunen. Teilnehmende müssen aus mindestens zwei unabhängigen Unternehmen stammen und in Bayern wohnen oder arbeiten. Die Maßnahmen müssen mindestens 12 Unterrichtseinheiten umfassen und können auch digitale Lernformen beinhalten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Weiterbildungsanbieter, die Fortbildungen und Coachings für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte anbieten. Zielgruppen sind insbesondere Unternehmen, Bildungsträger und öffentliche Einrichtungen, die ihre Mitarbeiterinnen in der Gleichstellungsarbeit unterstützen möchten. Auch Personalverantwortliche aus der Privatwirtschaft und Wohlfahrtsorganisationen können von dieser Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
  • Foerdergebiet: Bayern
  • Foerdergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
  • Ansprechpunkt: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Bewerbungsfrist: Mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Vorhaben muss den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+-Programms entsprechen
    • Mindestteilnehmendenzahl: 8 Personen
    • Umfang: mindestens 12 Unterrichtseinheiten
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Beamtinnen, Soldatinnen und Beschäftigte aus öffentlichen Einrichtungen sind nicht förderfähig
  • Thema der Förderung: Fortbildungen und Coachings für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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