Zuschuss

Weiterbilden für die Zukunft – Qualifizierung für Erwerbstätige (ESF+ 2021–2027)

Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „Weiterbilden für die Zukunft“ unterstützt Weiterbildungsanbieter in Bayern, die berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige durchführen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Ziel ist es, Arbeitskräfte und Unternehmen bei der Anpassung an Veränderungen in der Arbeitswelt zu unterstützen. Die Maßnahmen müssen mindestens 40 Unterrichtseinheiten umfassen und können auch digitale Lernformen beinhalten. Anträge müssen mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme über das Onlineportal eingereicht werden.

Die Förderung richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wie Unternehmen und Bildungsträger, die in Bayern tätig sind. Teilnehmende müssen Beschäftigte aus mindestens zwei unabhängigen Unternehmen oder selbstständig sein und ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Bayern haben. Bestimmte Gruppen, wie Beamte oder Beschäftigte des Bildungsträgers, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Weiterbildungsanbieter, die berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Erwerbstätige in Bayern anbieten. Zielgruppen sind Unternehmen, Bildungsträger und andere Institutionen, die ihre Mitarbeiter oder Mitglieder weiterbilden möchten. Besonders profitieren können kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Belegschaft an neue Anforderungen anpassen wollen.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
  • Fördergebiet: Bayern
  • Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
  • Ansprechpunkt:
    • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    • esf@stmas.bayern.de
  • Bewerbungsfrist: Mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Mindestens 40 Unterrichtseinheiten
    • Teilnahme von Beschäftigten aus mindestens 2 unabhängigen Unternehmen
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Beamte und Beschäftigte des Bildungsträgers
    • EDV-Grundkurse und Sprachkurse ohne Berufsbezug
  • Thema der Förderung: Qualifizierung für Erwerbstätige

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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