Zuschuss

Gründungsprämie im niedersächsischen Meisterhandwerk

Wenn Sie Arbeitsplätze in Ihrem neu gegründeten oder übernommenen Handwerksbetrieb schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Handwerksbetriebe in Niedersachsen, wenn nach einer Gründung, Übernahme oder Beteiligung neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Es gibt einen Zuschuss für unbefristete, sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Die Förderung kann nur einmal beantragt werden. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Die Förderung richtet sich an Vorhaben im Meisterhandwerk. Voraussetzung ist, dass die neuen Arbeitsplätze in Niedersachsen liegen. Außerdem müssen bestimmte Nachweise vorgelegt werden, zum Beispiel zur Eintragung in die Handwerksrolle und zur Meisterqualifikation. Für geringfügige Beschäftigungen gibt es keine Förderung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen im Handwerk, die in den letzten zwei Jahren gegründet, übernommen oder durch neue Gesellschafterinnen oder Gesellschafter erweitert wurden. Sie passt besonders für Betriebe, die neue feste Arbeitsplätze schaffen wollen. Auch für Nachfolgerinnen und Nachfolger im Handwerk kann sie interessant sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen im Handwerk
    • Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Haupterwerb innerhalb der letzten 2 Jahre
    • Neue Arbeitsplätze in Niedersachsen
    • Unbefristete Vollzeitstellen mit mindestens 35 Stunden pro Woche
    • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder in ein Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe
    • Nachweis eines Meisterprüfungszeugnisses für das betreffende Gewerbe
    • Vorlage der Gewerbeanmeldung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
    • Beschäftigung von abgebenden Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern
    • Beschäftigte, die in den 12 Monaten vor der Einstellung bereits im Unternehmen beschäftigt waren
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und Unternehmensnachfolge im Handwerk
    • Schaffung von Arbeitsplätzen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.