Darlehen

Hessen-Mikrodarlehen

Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 35.000 erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Hessen-Mikrodarlehen ist eine Förderung als Darlehen für Menschen, die in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen. Auch Vorhaben zur Festigung eines jungen Unternehmens können unterstützt werden, wenn das Unternehmen noch nicht lange besteht. Die Förderung hilft bei der mittelfristigen Finanzierung und kann für Investitionen und Betriebsmittel genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattung, Warenlager und die Vorfinanzierung von Aufträgen. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro.

Vor dem Antrag ist eine Beratung bei einer Kooperationspartnerin der WIBank nötig. Diese Stelle leitet den Antrag dann an die WIBank weiter. Die Förderung soll Vorhaben unterstützen, die wirtschaftlich tragfähig sind und in Hessen umgesetzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen und Angehörige der Freien Berufe, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten. Sie kann auch für Menschen passen, die ihr Unternehmen innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Geschäftstätigkeit festigen wollen. Wichtig ist, dass das Vorhaben in Hessen stattfindet und eine gute kaufmännische und fachliche Qualifikation vorhanden ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Hessen
    • Bedarf an mittelfristiger Mittelbereitstellung
    • nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg ist zu erwarten
    • geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen
    • Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Betriebsübernahme oder Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • bestimmte Branchen
    • frühere Beihilferückforderungsentscheidung der EU-Kommission wurde nicht erfüllt
    • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
    • Anschlussfinanzierungen
    • Prolongationen
  • Anbieter der Förderung
    • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und -festigung
    • Unternehmensfinanzierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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