Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll kleine Gründungs- und Festigungsvorhaben in Bayern unterstützen. Sie hilft bei Investitionen und bei Betriebsmitteln und soll den Start oder die Stabilisierung eines Unternehmens erleichtern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen gedacht. Sinnvoll ist sie für Vorhaben, die noch nicht lange am Markt sind, also seit weniger als 5 Jahren bestehen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um ein Darlehen. Der Kredit kann bis zu 150.000 Euro pro Antragsteller betragen, für Betriebsmittel bis zu 100.000 Euro, und Vorhaben können bis zu 100 Prozent finanziert werden. Die Laufzeit ist flexibel zwischen 3 und 10 Jahren, es sind bis zu 2 tilgungsfreie Jahre möglich, und die Beantragung läuft über die Hausbank.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Es sind keine festen Antragsfristen genannt. Wichtig ist, dass für die Konditionen grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank maßgeblich ist.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Vorhaben von Personen oder Unternehmen, die seit 5 Jahren oder länger am Markt aktiv sind. Außerdem kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn das Vorhaben nicht tragfähig ist oder wenn die Hausbank die Finanzierung nicht mitträgt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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