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LfA-Förderung: Regionalkredit

Stand 03.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: lfa.de Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Der Regionalkredit soll Vorhaben unterstützen, die einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel leisten, besonders in ländlichen Regionen. Er dient dazu, Vorhaben zu ergänzen, die bereits über das bayerische regionale Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft mit Zuschüssen gefördert werden. Damit können auch zusätzliche Investitionen und Betriebsmittel günstig finanziert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sinnvoll. Auch natürliche Personen können gefördert werden, wenn ihr Vorhaben den Strukturwandel unterstützt, vor allem in ländlichen Regionen. Geeignet ist die Förderung auch für Gründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein zinsverbilligtes Darlehen. Der Kredit wird über die Hausbank beantragt und ausgezahlt; dafür muss ein Bewilligungsbescheid über eine Förderung aus dem bayerischen regionalen Förderprogramm vorliegen. Möglich sind Laufzeiten von 5 bis 20 Jahren, bis zu 3 tilgungsfreie Jahre und ein Darlehen von bis zu 20 Mio. EUR; bei Haftungsfreistellung sind bis zu 5 Mio. EUR möglich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es gibt keine feste Antragsfrist im Text. Genannt wird nur, dass für die Konditionen grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank maßgeblich ist. Außerdem sind die Konditionen mit Stand 01.07.2026 angegeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Gefördert werden nur Vorhaben, die bereits im Rahmen des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft mit Investitionszuschüssen oder Lohnkostenzuschüssen gefördert werden. Ohne passenden Bewilligungsbescheid ist der Regionalkredit nicht möglich. Wenn die Hausbank keine ausreichende Absicherung sieht, kann der Antrag erschwert sein; dann kommen aber unter Umständen eine Haftungsfreistellung oder eine Bürgschaft in Betracht.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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