Darlehen, Zuschuss

Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)

Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film, Fernsehen oder audiovisuelle Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Hessische Film- und Fernsehförderung unterstützt Vorhaben in den Bereichen Film, Fernsehen und audiovisuelle Medien. Es gibt je nach Projekt einen Zuschuss oder ein Darlehen. Gefördert werden unter anderem Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung von Filmen, Serien und anderen audiovisuellen Projekten. Die Förderung gilt für viele Genres und Formate. Anträge sollen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es gelten unterschiedliche Regeln und Förderhöchstsätze je nach Vorhaben.

Die Förderung richtet sich an Projekte mit künstlerischer und kultureller Qualität. Das Vorhaben muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die Kosten müssen üblich und sparsam kalkuliert sein. Außerdem müssen die nötigen Rechte und die Gesamtfinanzierung nachgewiesen werden. Für bestimmte Projekte gibt es keine Förderung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen und Organisationen, die Film-, Fernseh- oder Medienprojekte in Hessen planen. Dazu gehören je nach Vorhaben unter anderem Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Regisseurinnen und Regisseure, Unternehmen, Freie Berufe, Kinos, Festivals und Studierende. Besonders passend ist sie für Projekte mit kulturellem Wert und Bezug zu Hessen. Auch Nachwuchsprojekte und Vorhaben zur Verleih- und Vertriebsarbeit können passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bitte beachten Sie die Antragsfristen.
  • Ansprechpunkt
    • HessenFilm und Medien GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss ein qualitativ förderwürdiges Projekt erwarten lassen.
    • Die Kosten müssen branchenüblich und sparsam kalkuliert sein.
    • Die nötigen Rechte müssen vorliegen.
    • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss nachgewiesen werden.
    • Für bestimmte Bereiche muss ein Hessen-Effekt oder ein besonderes kulturelles oder kulturwirtschaftliches Interesse des Landes Hessen vorliegen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Industrie-, Werbe- oder Imagefilme und ähnliche Projekte.
    • Unternehmen in Schwierigkeiten.
    • Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
    • Private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie deren Tochterunternehmen mit mehr als 25 Prozent Beteiligung.
  • Anbieter der Förderung
    • HessenFilm und Medien GmbH
  • Thema der Förderung
    • Film
    • Fernsehen
    • audiovisuelle Medien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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