Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt den Bau und die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Berlin. Auch der Umbau von Bestandsgebäuden, Aufstockungen, Dachausbauten, Nutzungsänderungen und der Kauf neu zu errichtender Immobilien können gefördert werden. Ziel ist Wohnraum mit sozialverträglichen Mieten. Die Förderung kann als zinsloses Darlehen und in manchen Fällen zusätzlich als Zuschuss gewährt werden.
Es gibt mehrere Fördermodelle mit unterschiedlichen Bedingungen. Je nach Vorhaben kann es zum Beispiel ein öffentliches Baudarlehen für Neubauten, für soziale stabile Bewohnerstrukturen, für Haushalte mit mittleren Einkommen, für Aufstockungen und Dachausbauten oder für Nutzungsänderungen geben. Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen weitere Zuschüsse möglich, etwa für Aufzüge, barrierefreie Wohnungen, nachhaltiges Bauen, besondere Mehrkosten oder klimagerechten sozialen Wohnungsbau. Die Laufzeit der Darlehen beträgt in der Regel 30 Jahre.
Für die Förderung gelten feste Regeln. Das Vorhaben muss finanziell gesichert sein, und es ist meist ein Eigenkapital von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten nötig. Außerdem gibt es Vorgaben zur Wohnungsgröße, zur Zimmerzahl und zur Bindung der Wohnungen. Die geförderten Wohnungen unterliegen in der Regel einer Mietpreis- und Belegungsbindung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie andere Verfügungsberechtigte von Grundstücken oder Gebäuden in Berlin. Sie richtet sich an Vorhaben, bei denen neuer oder zusätzlicher Wohnraum geschaffen oder bestehender Wohnraum umgebaut werden soll. Besonders passend ist sie für Projekte im Miet- und Genossenschaftswohnungsbau mit sozialverträglichen Mieten. Auch Vorhaben mit barrierearmen, nachhaltigen oder klimafreundlichen Wohnkonzepten können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Anträge auf Aufnahme eines Vorhabens sollen frühzeitig vor Baubeginn gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Investitionsort in Berlin
- Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte als Antragstellende
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
- Eigenkapital von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten
- Wohnberechtigungsschein für den Bezug der Wohnung
- Einhaltung von Vorgaben zu Wohnungsgröße und Zimmerzahl
- Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren
- mögliche Ausschlusskriterien
- Ein förderfähiges Bauvorhaben darf normalerweise nicht den Abriss anderer Wohngebäude bedingen.
- Anbieter der Förderung
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Thema der Förderung
- Schaffung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Berlin
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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