Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum unterstützt Menschen in Bayern beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohnraum. Auch der Kauf von bestehendem Wohnraum kann gefördert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich kann es Geld für Modernisierung und Instandsetzung geben, wenn eine Bestandsimmobilie gekauft wird.
Die Förderung gibt es als zinsverbilligtes Darlehen und in manchen Fällen auch als ergänzende Zuschüsse. Gefördert werden zum Beispiel Neubau, Ersterwerb, Zweiterwerb und Ersatzneubau. Auch der Umbau von Wohnraum für Menschen mit Behinderung kann unterstützt werden.
Der Antrag soll vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags gestellt werden. Zuständig sind die Bewilligungsstellen vor Ort, also die Landratsämter und kreisfreien Städte. Danach wird der Antrag an die BayernLabo weitergeleitet.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Privatpersonen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und deshalb Unterstützung brauchen. Sie richtet sich auch an Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum für Menschen mit Behinderung anpassen möchten. Für Mietwohnraum in einem Zweifamilienhaus gibt es ebenfalls eine Förderung unter bestimmten Bedingungen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags
- Ansprechpunkt
- zuständige Bewilligungsstelle Bayern
- Landratsämter und kreisfreie Städte
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- selbst genutzter Wohnraum
- Einhaltung von Einkommensgrenzen
- Eigenleistung von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten
- Einhaltung der Belegungsbindung von 15 Jahren
- dauerhafte Tragfähigkeit der Belastung
- Einhaltung vorgeschriebener Wohnflächen- und Grundstücksgrößen
- bei Zweifamilienhäusern Beziehung zu den Mieterinnen und Mietern nach den Vorgaben
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kauf von der Ehefrau, dem Ehemann, der Lebenspartnerin, dem Lebenspartner oder nahen Angehörigen in gerader Linie
- Übertragung durch Erbfolge, testamentarische Verfügung oder Schenkung
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Thema der Förderung
- Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung
- Kauf, Bau und Anpassung von Eigenwohnraum
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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