Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten. Es geht um Baumaßnahmen, die den Hochleistungssport unterstützen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Neubauten, Umbauten, Modernisierungen und Instandsetzungen. Auch der Erwerb und die bauliche Herrichtung von Anlagen für die sportliche Nutzung können gefördert werden. Dazu können auch notwendige Begleitmaßnahmen gehören, etwa Unterkünfte oder Verpflegungseinrichtungen. Der Zuschuss liegt meist bei bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonderen Fällen bei bis zu 90 Prozent.
Die Förderung gilt für Sportstätten mit besonderer Bedeutung. Dazu zählen unter anderem Anlagen für den Hochleistungssport, Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse, Sportschulen und Pferderennbahnen. Wichtig ist, dass die Maßnahme fachlich und rechtlich passend ist. Es müssen also bestimmte sportfachliche Anforderungen und weitere Vorschriften eingehalten werden. Der Antrag wird an die zuständige Bezirksregierung gestellt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Sportstätten, die große Bau- oder Sanierungsvorhaben planen. Dazu gehören Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige Sportorganisationen sowie andere juristische oder natürliche Personen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Bezug zum Hochleistungssport oder zu Sportstätten von besonderem Landesinteresse. Auch Projekte mit klarer sportfachlicher Begründung können in Frage kommen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Nachweis der Notwendigkeit der Baumaßnahme
- befürwortende Stellungnahme des zuständigen Sportfachverbandes
- bei Hochleistungssportstätten: Anerkennung als Landesleistungsstützpunkt im besonderen Landesinteresse
- Einhaltung sportfachlicher, immissionsrechtlicher, naturschutzrechtlicher und sonstiger Vorschriften
- Baumaßnahme darf nicht überwiegend kommerziell genutzt werden, außer bei außergewöhnlichem Landesinteresse
- mögliche Ausschlusskriterien
- überwiegend kommerzielle Nutzung der Baumaßnahme, sofern kein außergewöhnliches Landesinteresse vorliegt
- Anbieter der Förderung
- Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten
- Förderung von Sportstätten für den Hochleistungssport
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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