Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Tierheime in Bayern. Gefördert werden Bau- und Sanierungsarbeiten, Ausrüstung und Ausstattung sowie bestimmte Ausgaben für die Vermittlung von Heimtieren. Auch Maßnahmen gegen herrenlose Hauskatzen können gefördert werden. Es handelt sich um einen Zuschuss.
Die Förderung kann für Neubau, Umbau, Modernisierung und Sanierung genutzt werden. Auch Verbesserungen bei Hygiene, Energie und Quarantäneplätzen sind möglich. Außerdem können Geräte und Materialien für den Betrieb eines Tierheims gefördert werden. Für die Vermittlung von Tieren und für Kastrationen gibt es feste Pauschalen.
Der Antrag wird bei der Regierung von Oberfranken gestellt. Anträge können im laufenden Kalenderjahr eingereicht werden. Wenn das Geld für das Jahr aufgebraucht ist, werden spätere Anträge abgelehnt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Träger von Tierheimen in Bayern. Auch bayerische Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims können sie nutzen. Für bestimmte Vorhaben kommen auch dauerhaft gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Sitz in Bayern infrage. Sie ist besonders passend, wenn ein Tierheim baulich verbessert, besser ausgestattet oder bei der Vermittlung und Versorgung von Tieren unterstützt werden soll.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Anträge können im gesamten laufenden Kalenderjahr gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Regierung von Oberfranken
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben muss die Unterbringung oder Pflege von Heimtieren verbessern.
- Es muss den Vorgaben des Tierschutzgesetzes entsprechen.
- Bei Hunden müssen die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung eingehalten werden.
- Es müssen alle nötigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen.
- Bei nicht eigenem Grundstück muss die Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens nachgewiesen werden.
- Tiermedizinische Maßnahmen müssen von oder unter Aufsicht einer approbierten Tierärztin oder eines approbierten Tierarztes durchgeführt werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Wenn die Haushaltsmittel für das laufende Kalenderjahr ausgeschöpft sind, werden spätere Anträge abgelehnt.
- Für Bau- und Sanierungsvorhaben sowie für Vermittlungstätigkeiten kann pro Antragsteller nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr bewilligt werden.
- Anbieter der Förderung
- Regierung von Oberfranken
- Thema der Förderung
- Tierheime in Bayern
- Bau, Sanierung, Ausstattung, Vermittlung von Heimtieren und Maßnahmen gegen herrenlose Hauskatzen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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