Darlehen, Zuschuss

Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP)

Wenn Sie als Kommune preisgünstigen Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte und anerkannte Flüchtlinge schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen beim Schaffen von preisgünstigem Mietwohnraum. Es gibt Geld als Zuschuss und als zinsverbilligtes Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Neubau, Umbau, Erweiterung, Modernisierung und der Erwerb leerstehender Gebäude. Auch Planungs- und Vorbereitungskosten können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

Die Förderung soll helfen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sie gilt für Wohnungen, die an Menschen mit geringem Einkommen vermietet werden. Anerkannte Flüchtlinge sollen dabei ebenfalls berücksichtigt werden. Für das Vorhaben gelten bestimmte Vorgaben zu Wohnstandard, Barrierefreiheit, Mietbindung und Dauer der Bindung.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zuständig ist die Regierung in Bayern. Über den Antrag wird nach den geltenden Richtlinien und verfügbaren Haushaltsmitteln entschieden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, die selbst Mietwohnraum schaffen oder modernisieren wollen. Sie richtet sich vor allem an Gemeinden, Landkreise, Bezirke und Zweckverbände unter bestimmten Voraussetzungen. Besonders passend ist sie, wenn Wohnungen für einkommensschwache Haushalte oder anerkannte Flüchtlinge entstehen sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • zuständige Bezirksregierung Bayern
    • BayernPortal
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragstellende müssen Kommune oder ein zulässiger kommunaler Zusammenschluss sein
    • Der Wohnraum muss im Eigentum der antragstellenden Stelle stehen
    • Es muss ein erheblicher, nicht nur vorübergehender Mietwohnungsbedarf bestehen
    • Die Wohnungen müssen für einkommensschwache Haushalte bestimmt sein
    • Anerkannte Flüchtlinge sollen angemessen berücksichtigt werden
    • Es gelten Vorgaben zu Wohnstandard, Barrierefreiheit, Wohnflächengrößen und Mietpreisbindung
    • Bei Neubau müssen die technischen Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllt werden
    • Bei Ersterwerb muss das Gebäude neu sein und erstmals belegt werden
    • Die Baugenehmigung muss nach dem 9.10.2015 erteilt worden sein
    • Es ist eine Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten erforderlich
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein nachweisbarer erheblicher Mietwohnungsbedarf
    • Wohnraum ist nicht im Eigentum der antragstellenden Stelle
    • Vorgaben zu Barrierefreiheit, Mietbindung oder Wohnstandard werden nicht eingehalten
    • Beim Ersterwerb handelt es sich nicht um neu errichtete und erstmals belegte Wohngebäude
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Schaffung von Mietwohnraum
    • Wohnungsbau und Modernisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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