Zuschuss

Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung

Zweck Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm Landkreise und kreisfreie Städte bei der Jugendsozialarbeit (JaS), um sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen eine sozialpädagogische Hilfe im Schulalltag zu bieten. Ziel ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, die soziale Integration und eine chancengerechte Teilhabe an Bildung.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Jugendsozialarbeit an Schulen, um sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zu helfen. Ziel ist es, die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, soziale Integration zu ermöglichen und eine chancengerechte Teilhabe an Bildung zu gewährleisten. Gefördert werden Maßnahmen an verschiedenen Schularten, darunter Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der insbesondere die Personalkosten der Fachkräfte abdeckt.

Die Höhe des Zuschusses für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro. Um die Förderung zu erhalten, muss der Bedarf für die Jugendsozialarbeit durch das örtliche Jugendamt festgestellt und vom Jugendhilfeausschuss genehmigt werden. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die Maßnahmen im Auftrag des Jugendamtes durchführen.

Es gibt bestimmte Ausschlusskriterien, wie die Nichtförderfähigkeit von Eingliederungshilfen und bestehenden vergleichbaren Angeboten ohne staatliche Förderung. Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen beim Jugendamt eingereicht werden, und die Antragsfrist beträgt drei Monate vor dem geplanten Maßnahmenbeginn.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern, die sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen unterstützen möchten. Auch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können von dieser Förderung profitieren, wenn sie im Auftrag des Jugendamtes tätig sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 3 Monate vor dem geplanten Maßnahmenbeginn
  • Ansprechpunkt: Jugendämter
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Bedarf muss durch das Jugendamt festgestellt werden
    • Antragsberechtigung für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
  • mögliche Ausschlusskriterien:
    • Eingliederungshilfe nach SGB XII ist nicht förderfähig
    • Bestehende vergleichbare sozialpädagogische Angebote ohne staatliche Förderung sind ausgeschlossen
    • Doppel- oder Mehrfachförderungen sind ausgeschlossen
  • Anbieter der Förderung: Jugendämter
  • Thema der Förderung: Jugendsozialarbeit an Schulen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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